Bundesregierung verlängert Steuerbefreiung – wichtiger Impuls für E-Mobilität
- Jonas Mayrhofer
- 20. Okt.
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Die Bundesregierung hat einen wichtigen Schritt zur Förderung der Elektromobilität beschlossen: Die steuerliche Befreiung für reine Elektrofahrzeuge wird verlängert. Neuzulassungen und Umrüstungen bleiben bis Ende 2030 von der Kfz-Steuer befreit, die Steuerfreiheit selbst gilt künftig für bis zu zehn Jahre und damit bis Ende 2035. Damit will die Regierung den Umstieg auf klimafreundliche Antriebe weiter beschleunigen und den Automobilstandort Deutschland stärken.

Finanzminister Lars Klingbeil betonte, dass die Zukunft der Automobilindustrie elektrisch sei. Um mehr Menschen zum Umstieg zu bewegen, müssten jetzt die richtigen Anreize geschaffen werden. Mit der verlängerten Steuerbefreiung setzt die Regierung genau dort an – sie schafft Planungssicherheit für Verbraucher und Investoren.
Zusätzlich werden weitere steuerliche Anreize eingeführt: Unternehmen können Elektrofahrzeuge künftig degressiv abschreiben, und zwar bis zu 75 Prozent der Investitionskosten im ersten Jahr. Außerdem wird die Preisgrenze für die Förderung von 70.000 auf 100.000 Euro angehoben. Auch Haushalte mit geringeren Einkommen sollen stärker unterstützt werden, etwa über zusätzliche Fördermittel aus dem Klima- und Transformationsfonds.
Für Autofahrer bedeutet das: Der Umstieg auf ein Elektroauto bleibt attraktiv – sowohl aus ökologischer als auch aus finanzieller Sicht. Wer sich jetzt für ein E-Fahrzeug entscheidet, profitiert von langfristigen Steuererleichterungen und trägt gleichzeitig zur klimaneutralen Mobilität der Zukunft bei.
Quelle: Bundesfinanzministerium


