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  • AutorenbildHartmut Schumacher

Die beste Ladelösung für ihr Unternehmen

Es gibt gute Gründe für Unternehmen, eigene Ladestationen zu installieren. Der naheliegendste Grund dürfte der Wunsch sein, die eigene Fahrzeugflotte zuverlässig mit Strom zu versorgen. Zusätzlich jedoch steigern Unternehmen mit Ladestationen die Zufriedenheit und damit hoffentlich auch die Produktivität der Mitarbeiter – und machen das Unternehmen darüber hinaus für zukünftige Mitarbeiter attraktiver. (Das kostenlose oder verbilligte Aufladen von Elektrofahrzeugen im Unternehmen des Arbeitgebers ist für die Arbeitnehmer übrigens steuerfrei.)


Handelt es sich um öffentlich zugängliche Ladestationen, dann können Unternehmen durch ihr Vorhandensein zusätzliche Kunden anlocken, bestehende Kunden zum längeren Verweilen bewegen oder auch auf relativ unkomplizierte Weise zusätzliche Einnahmen erzielen.


Welche Betriebsart?

Bei Ladestationen für die Akkus von Elektrofahrzeugen gibt es vier verschiedene Betriebsarten. Eine kurze Übersicht über diese von 1 bis 4 durchnummerierten Ladebetriebsarten finden Sie auf den nächsten Seiten.


Unerträglich groß ist die Qual der Wahl nicht: Für Unternehmen kommen nur

Ladestationen in Frage, die entweder die Betriebsart 3 oder 4 verwenden. Stationen mit der Ladebetriebsart 1 sind nicht für Autos geeignet. Stationen mit der Betriebsart 2 wären wegen der langen Ladezeiten lediglich ein Notbehelf.


Am verbreitetsten sind Ladestationen mit der Betriebsart 3. Solche Stationen haben den großen Vorteil, vergleichsweise wenig zu kosten. Eine Station mit zwei Ladepunkten beispielsweise kostet etwa 4.000 Euro. Eine Betriebsart-4-Station dagegen würde schon mit etwa 20.000 Euro zu Buche schlagen. Durch das Mieten von Stationen lässt sich dieser finanzielle Unterschied etwas auffangen (siehe Kasten „Mieten statt kaufen“).


Der entscheidende Vorteil von Ladestationen mit der Betriebsart 4 (also Stationen mit Gleichstrom statt Wechselstrom) liegt darin, dass an ihnen das Aufladen deutlich schneller vonstattengeht.


Ob ein Unternehmen jedoch tatsächlich Betriebsart-4-Stationen benötigt, das hängt davon ab, welche Arten von Fahrzeugen aufgeladen werden sollen:


Ladestationen mit der Betriebsart 3 reichen für Unternehmen aus, wenn es „lediglich“ darum geht, Autos aufzuladen, die ohnehin mehrere Stunden ungenutzt herumstehen. Also Autos von Mitarbeitern, die während des gesamten Arbeitstages geparkt sind. Oder aber Firmenfahrzeuge die nicht ständig im Einsatz sind.


Anders sieht es aus, wenn eine Firma eine kleine (oder auch größere) Flotte von Fahrzeugen besitzt, die fast den ganzen Tag unterwegs sind. In diesem Fall lohnt es sich, in Betriebsart-4-Ladestationen zu investieren, da diese Stationen die Akkus der Autos in kürzerer Zeit wieder aufladen können. Auch bei großen Fahrzeugen wie Bussen und Lkw mit entsprechend hoher Akkukapazität machen sich die kürzeren Ladezeiten sehr deutlich bemerkbar.


Ladestationen steigern die Attraktivität eines Unternehmens für die Mitarbeiter.

Vernetzung

Betriebsart-4-Ladestationen bieten in der Regel ohnehin Vernetzungsfunktionen. Bei Stationen mit der Betriebsart 3 hat man als Käufer die Wahl, ob man derartige Funktionen haben und bezahlen möchte. Kurzfristig spart man Geld, wenn man auf sie verzichtet. Langfristig haben solche Vernetzungsfunktionen jedoch große Vorteile: Dank ihnen ist es beispielsweise möglich, die Stationen aus der Entfernung zu steuern, ihre Tarife anzupassen und potenziellen Kunden aktuelle Informationen über die Verfügbarkeit zur Verfügung zu stellen.


Rentabilität

Möchten Sie als Unternehmen Ladestationen mit dem Zweck installieren, sie öffentlich zugänglich zu machen – um also mit ihnen Geld zu verdienen? Dann ist eine Untersuchung von Wissenschaftlern unter anderem der Technischen Hochschule Aachen für Sie interessant, die sich mit der Rentabilität derartiger Stationen beschäftigt. Sie kommt unter anderem zu dem Schluss, dass sich Schnellladestationen (also Stationen der Betriebsart 4) mit einer wesentlich höheren Wahrscheinlichkeit wirtschaftlich betreiben lassen als Stationen der Ladebetriebsart 3.


Geld vom Staat

Unternehmen, kommunale Unternehmen, Freiberufler und gemeinnützige Organisationen können von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Zuschüsse erhalten für den Kauf und die Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind, die also zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Mitarbeitern gedacht sind.


Gefördert werden durch den „Zuschuss 441“ Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung, die sich über Vernetzung steuern lassen. Eine konkrete Liste der förderungsfähigen Stationen finden Sie auf der Web-Site der KfW.

Die Voraussetzung für die Förderung: Die Ladestationen verwenden ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien. (Das lässt sich über einen entsprechenden Vertrag bei einem Energieversorger erreichen oder auch über eine eigene Photovoltaik-Anlage.)


Pro Ladepunkt erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 900 Euro – vorausgesetzt, Ihre Gesamtkosten betragen mindestens 1.285,71 Euro pro Ladepunkt. Der maximale Zuschuss liegt bei 45.000 Euro je Standort.



Österreich

Ähnliche Unterstützung erhalten in Österreich Unternehmen (und Vereine) durch die „Förderungsaktion E-Ladeinfrastruktur 2022“ des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Gefördert wird die Anschaffung von E-Ladestellen (Standsäulen bzw. Wallboxen) für den betrieblichen Einsatz. Die maximale Fördersumme beträgt 20.000 Euro. Aufgrund diverser Bedingungen fällt die tatsächliche Förderung jedoch in den meisten Fällen niedriger aus.


Mieten statt kaufen

Wer die vergleichsweise hohen Anfangsinvestitionen scheut, der hat die Möglichkeit, Ladesäulen zu mieten statt zu kaufen. Der monatliche Mietbetrag ist in der Regel etwas höher als der Betrag, den man bei einem Kauf pro Monat – umgerechnet – ausgeben würde.


Ein Plus an Bequemlichkeit erhält man, wenn man sich für einen Mietvertrag entscheidet, bei dem auch die Wartung und unter Umständen die Abrechnung der Stromkosten enthalten ist. Je nach Art des Mietvertrags gehen die Ladesäulen nach dessen Ablauf entweder automatisch oder aber optional in den Besitz des Benutzers über.


Das Mieten von mobilen Ladestationen kann zudem eine sinnvolle Methode sein, um erst einmal zu testen, welche Kapazitäten an dem Standort tatsächlich nötig sind.


Ladebetriebsart 1

Diese Ladebetriebsart kommt zum Einsatz, wenn man ein Fahrzeug direkt an eine Haushaltssteckdose (Schuko) oder aber an eine (ein- oder dreiphasige) Industriesteckdose (CEE) anschließt. Das klingt bequem, bringt aber Nachteile mit sich: Der maximale Ladestrom ist auf 16 A begrenzt. Die Ladezeiten sind daher recht lang.


Eine Kommunikation zwischen Steck-dose und Elektrofahrzeug findet nicht statt. Auch anderweitige Schutzmaßnahmen glänzen durch Abwesenheit, so dass in der vorhandenen Elektro-Infrastruktur eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung vorhanden sein muss.


Für das Aufladen der Akkus von Elektroautos ist diese Ladebetriebsart kaum geeignet. Unterstützt wird sie folgerichtig in der Regel auch nur von leichten zweirädrigen Elektrofahrzeugen (wie elektrischen Fahrrädern und Rollern).


Ladebetriebsart 2

Diese Ladebetriebsart entspricht weitgehend der Ladebetriebsart 1, eignet sich also, um ein Elektroauto an Haushaltssteckdosen oder Industriesteckdosen anzuschließen.


Der große Unterschied: In das Stromkabel ist eine Steuer- und Schutzeinrichtung integriert (eine sogenannte „In-Cable Control Box“). Dieses etwas sperrige Kästchen bietet Kommunikations- und Sicherheitsfunktionen, die unter anderem dafür sorgen, dass die Benutzer vor Stromschlägen geschützt sind und dass die Steckdosen nicht überfordert werden. Beispielsweise kann das Kästchen die korrekte Funktion des Schutzleiters überprüfen sowie die Temperatur in den Steckern überwachen und nötigenfalls den Stromfluss unterbrechen.


Aber auch bei der Ladebetriebsart 2 sind die Ladezeiten recht lang, so dass einige Autohersteller diese Methode, den Akku aufzufüllen, als „Notladen“ bezeichnen.


Ladebetriebsart 3

Wenn Sie Ihr Elektrofahrzeug an einer Wallbox oder an einer Ladestation mit Wechselstrom aufladen, so kommt die Ladebetriebsart 3 zum Einsatz. Das Fahrzeug und die Ladestation können dabei miteinander kommunizieren – unter anderem um sich auf die Ladeleistung zu einigen. Die maximale Ladestromstärke beträgt 63 A, so dass das Aufladen deutlich schneller vonstattengeht als bei den Betriebsarten 1 und 2.


Die Stecker lassen sich während des Ladevorgangs verriegeln, aus Sicherheitsgründen und um Diebstahl zu vermeiden.


Optional ist auch eine weitergehende Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladestation möglich. Auf diese Weise lassen sich beispielsweise Informationen über die Dauer des Ladevorgangs und über den Preis austauschen, wodurch unter anderem das automatische Abrechnen erleichtert werden soll.



Ladebetriebsart 4

Ladestationen, die die Betriebsart 4 verwenden, beliefern den Akku des Elektrofahrzeugs direkt mit Gleichstrom. Das Fahrzeug muss also nicht erst mit einem Konverter den Wechselstrom in Gleichstrom umwandeln.


Der Ladestrom beträgt in der Regel 125 oder 200 A, deutlich mehr als bei Wechselstromladestationen. Dementsprechend schneller geht das Aufladen des Akkus vonstatten.


Wie bei der Ladebetriebsart 3 lassen sich die Stecker automatisch verriegeln. Ladestationen der Betriebsart 4 bieten in der Regel ebenfalls Kommunikationsmöglichkeiten, die es erlauben, mit dem Fahrzeug Informationen unter anderem über den Preis des Stroms auszutauschen.


In Deutschland und Österreich bieten derzeit etwa 16 Prozent der öffentlichen Ladepunkte Gleichstrom an.

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