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  • AutorenbildHarald Gutzelnig

E-Bonus für Unternehmer

Noch nie wurde die Anschaffung eines fahrbaren Untersatzes so stark gefördert wie aktuell – vorausgesetzt man entscheidet sich für ein Fahrzeug mit elektrischem Antrieb. Allerdings sind die Kosten eines E-Autos von Haus aus höher als jene ihrer Verbrenner-Kollegen. Und dann kommt ja noch der Nachteil der langen Ladezeiten und der kürzeren Reichweiten. Doch gerade für Unternehmer ist der Kostenvorteil im Moment so groß, dass solche Nachteile wettgemacht werden.

In Deutschland kommt man bei den Förderungen auf rund 50 Prozent des Listenpreises, in Österreich sind es immerhin noch 38%. Diese Werte schafft man allerdings nur mit einen Dacia Spring Electric, der ab September zu einem Listenpreis von rund 17.500 Euro erhältlich sein wird. Der Preis für Unternehmen beläuft sich nach Abzug der staatlichen Förderungen in Deutschland auf 8.706 bzw. auf 10.822 Euro in Österreich. Für Unternehmen ist dieser Stromer dennoch ob seiner geringen Reichweite von 225 km (laut WLTP) nur bedingt geeignet. Ganz anders sieht dies aus, wenn man sich zum Beispiel für einen Skoda Eniaq IV 80 entscheidet. Die Reichweite ist mit 536 km ausreichend und der Listenpreis in Deutschland mit rund 44.000 Euro ebenso akzeptabel wie die Förderung in Höhe von rund 13.000 Euro bzw. 30 Prozent. Für ca. 31.000 Euro bekommt ein Unternehmer also ein nagelneues E-Auto mit überzeugenden Werten. Auch in Österreich ist der Preis letztlich mit 31.700 Euro durchaus eine Überlegung wert.


Aber wie berechnen sich die Förderungen bzw. Zuschüsse, die es für die Anschaffung von betrieblich genutzten E-Autos gibt? Hier müssen wir grundlegend zwischen der Anschaffung in Deutschland und Österreich unterscheiden.


Deutschland

In Deutschland wird der Kauf eines neuen E-Autos besser gefördert als in Österreich, speziell für die private Nutzung. Da gibt es zunächst einmal den Umweltbonus bzw. dessen Verdoppelung des Bundesanteils wegen der Corona-Krise (Innovationsprämie). Für die Anschaffung eines echten Stromers bekommen Sie somit 9.000 Euro, sofern der Listenpreis unterhalb von 40.000 Euro liegt, bis 65.000 Euro Listenpreis gibt es 7.500 Euro. Plug-in-Hybride erhalten eine Förderung von bis zu 6.750 Euro. Da der Förderdschungel generell sehr unübersichtlich ist, haben wir nachfolgend auf die Betrachtung von Hybrid-Fahrzeugen verzichtet.


Der Zuschuss in Höhe von 9.000 bzw. 7.500 Euro für Vollstromer wird aufgeteilt in einen Bundesanteil für den Käufer und einen Herstelleranteil. Neuerdings ist der Bundesanteil 6.000 Euro bzw. bei teureren Autos 5.000. Der Herstelleranteil beträgt 3.000 bzw. 2.500 Euro. Relevant für die Anschaffung ist letzterer genau genommen nicht, da er quasi bei allen Herstellern im Listenpreis bereits enthalten ist. Übrigens werden auch gebrauchte Stromer bezuschusst, vorausgesetzt sie wurden nach dem 4.11.2019 erstzugelassen. Des Weiteren darf der Gebrauchte nicht länger als ein Jahr erstzugelassen gewesen sein und höchstens 15.000 Kilometer auf dem Tacho haben.


Auch beim Leasing gibt es Förderungen: Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 23 Monate erhalten sie in voller Höhe. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend gekürzt.


Der größte Vorteil für Unternehmer ist der Entfall der Mehrwertsteuer, die inzwischen wieder 19 Prozent beträgt. Zur Berechnung der Förderung berechnen wir zunächst also den Listennettopreis, indem wir den Bruttopreis durch 1,19 dividieren. Wenn das Ergebnis unter 40.000 Euro liegt ziehen wir noch 6.000 Euro Umweltbonus ab, wenn es zwischen 40.000 und 65.000 liegt, dann eben 5.000 Euro. Diese Berechnungen müssen Sie übrigens nicht selbst anstellen. Wir haben in unserer Elektroautodatenbank (www.elektroautodatenbank.com) alle elektrischen Neuankömmlinge des Jahres 2021 inklusive Förderungen aufgelistet.


Österreich

Auch in Österreich wird für die Anschaffung von E-Autos in einem Betrieb ein hoher Anreiz gesetzt. Besser gesagt wurde er gesetzt. Denn die 14-prozentige Investitionsprämie ist zwar noch längere Zeit gültig, der Antrag musste jedoch bis Ende Februar 2021 beim Austria Wirtschaftsservice gestellt worden sein. Die ersten Schritte in Form eines Kaufvertrags oder eines verbindlichen Auftrags müssen dann bis Ende Mai gesetzt werden, für die Anschaffung selbst haben Sie bis zum 28. Februar 2023 Zeit. Wer also den Antrag gestellt hat, der kommt in den Genuss eines Zuschusses in Höhe von 14 Prozent, vorausgesetzt, der Kaufpreis übersteigt nicht den Betrag von 60.000 Euro. Das ist im Vergleich mit Deutschland ein großer Bonus, dafür ist der sogenannte Umweltbonus mit 5.000 Euro (davon 2.000 Euro für den Käufer) deutlich niedriger. Zudem ist der Bonus an einen Kaufpreis von weniger als 60.000 Euro gebunden und die 3.000 Euro Herstellerbonus sind im Listenpreis bereits enthalten.


Auch beim sogenannten Vorsteuerabzug gibt es einen Wermutstropfen: Nur die ersten 40.000 Euro sind anrechenbar. Wenn ein E-Auto also 60.000 Euro kostet, kann lediglich die Vorsteuer für 40.000 Euro angesetzt werden, das sind aber immerhin 6.667 Euro.


Ein Beispiel soll die Förderungen in Österreich verdeutlichen. Der empfohlene Kaufpreis für den Skoda Eniaq IV 80 liegt bei 45.540 Euro. Bei 20% Mehrwertsteuer beläuft sich der Nettokaufpreis auf 37.950 Euro. Wir ziehen vom Bruttopreis für die Vorsteuer 6.667 Euro ab, bleiben 38.873, und dann kommt noch der Umweltbonus in Höhe von 2.000 Euro weg. Von den verbleibenden 36.873 Euro kann man schließlich noch die 14% Investitionsprämie (= 5.162 Euro) in Abzug bringen. Der Kauf des E-Skodas schlägt nach Abzug aller Förderungen also mit 31.711 Euro zu Buche, eine Ersparnis von knapp über 30% gegenüber dem Listenpreis. Erst ein Stromer über 80.000 Euro wird steuerlich mit einem Verbrenner gleichgesetzt: Hier entfällt der Vorsteuerabzug zur Gänze.


Achtung: Bei einer Leasingfinanzierung kann die Investitionsprämie nicht beansprucht werden, nur bei einem Kauf. Allerdings kann man mit der Bank einen Mietkauf vereinbaren oder einen Finanzierungskredit aufnehmen. In beiden Fällen behält sich die Bank ähnlich wie beim Leasing einen Eigentumsvorbehalt vor.

Datenbank

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In unserer Elektroautodatenbank (siehe nächste Seite und auf

www.elektroautodatenbank.com) finden Sie alle Modelle inkl. Förderbeträge

 

Kaum bzw. kein geldwerter Vorteil

Ein Sachbezug, wie es das Überlassen eines Firmenfahrzeugs an einen Mitarbeiter darstellt, ist immer ein geldwerter Vorteil, der als Einnahme und dadurch als steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen gilt.

In Deutschland wird als geldwerter Vorteil bei der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs üblicherweise ein Prozent des Listenpreises angesetzt. Bei Vollstromern sinkt dieser Prozentsatz auf 0,25 Prozent. In Österreich fällt der Sachbezug für die Privatnutzung von rein elektrischen Firmenfahrzeugen von 1,5 bis 2 Prozent (je nach CO2-Ausstoss) überhaupt auf null, ebenso wie der Privatanteil – ein nicht unwesentlicher Vorteil. Das bringt eine Ersparnis von einigen Tausend Euro pro Jahr. Weitere finanzielle Vorteile ergeben sich aus den niedrigeren Betriebskosten von E-Autos, sowie dem Entfall der Kfz-Steuer.

Alles in allem Vorteile, die den zumeist etwas teureren Listenpreis eine Stromers egalisieren und die Anschaffung für Unternehmen, egal ob als Flottenfahrzeug oder Dienstwagen sinnvoll machen.


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