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  • AutorenbildHarald Gutzelnig

Diese für Verbraucher wichtige Kennzeichnungen für Fahrzeuge werden ab 1. Mai Pflicht

Die Novelle der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (kurz Pkw-EnVKV) des BMWK vom Februar schreibt u.a. vor, dass ein Hinweis mit spezifischen Verbrauchs- und Emissionsangaben (Pkw-Label) direkt an dem ausgestellten Pkw angebracht wird bzw. dessen Inhalte z. B. in einem Online-Fahrzeugkonfigurator anzugeben sind.


Foto: Shutterstock

Zukünftig werden weitere wichtige Angaben zum Energieverbrauch aufgeführt. Neben kombinierten Verbrauchswerten sind Angaben für vier unterschiedliche Fahrtmodi („Innenstadt“, „Stadtrand“, „Landstraße“, „Autobahn“) vorgesehen. Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV) und PHEV sind zusätzlich der Stromverbrauch und die elektrische Reichweite anzugeben. Außerdem wird festgelegt, dass WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test 1 Procedure) als Prüfmessverfahren zur Ermittlung der Verbrauchs- und Emissionsangaben das früheren NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) ablöst.


Neu hinzu kommt eine Ausweisung der möglichen CO2-Kosten über die nächsten zehn Jahre bei 15.000 km Jahresfahrleistung im Pkw-Label. Da die künftige CO2-Preisentwicklung jedoch unsicher ist, werden die möglichen CO2-Kosten anhand von drei verschiedenen angenommenen durchschnittlichen CO2-Preisen über zehn Jahre („mittel“, „niedrig“, „hoch“) berechnet. Das Pkw-Label enthält entsprechend drei unterschiedliche Angaben zu den möglichen CO2-Kosten bei einer beispielhaften Jahresfahrleistung von 15.000 km.


Quelle: BMWK

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