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Vehicle-to-Grid ab 2026: Deutschland hebt Doppelbelastung für Stromspeicherung auf

  • Jonas Mayrhofer
  • vor 4 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Der Bundestag hat am 13. November 2025 eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen, die Vehicle-to-Grid ab 2026 erstmals wirtschaftlich möglich macht. Elektroautos können damit künftig Strom ins öffentliche Netz zurückspeisen, ohne erneut Netzentgelte zahlen zu müssen. Bislang galt rückgespeister Strom als regulärer Verbrauch, was die Nutzung von V2G wirtschaftlich unattraktiv machte.


Parallel tritt ab April 2026 die MiSpeL-Regelung der Bundesnetzagentur in Kraft. Sie vereinfacht den technischen Ablauf, da kein zweiter Stromzähler mehr notwendig ist. Die Anpassung soll den Markthochlauf beschleunigen und den Einstieg für Verbraucher und Betreiber erleichtern.


Ein Elektrofahrzeug an einer Ladestation: Ab 2026 darf Strom erstmals wirtschaftlich zurück ins Netz gespeist werden. Foto: Shutterstock
Ein Elektrofahrzeug an einer Ladestation: Ab 2026 darf Strom erstmals wirtschaftlich zurück ins Netz gespeist werden. Foto: Shutterstock

Durch die neue Gesetzeslage entsteht ein zusätzliches, dezentrales Speicherpotenzial von bis zu fünf Gigawattstunden. Schon bei moderaten Anschlussquoten können Elektrofahrzeuge damit einen Beitrag zur Netzstabilität leisten und die Integration erneuerbarer Energien unterstützen.


Netzbetreiber benötigen nach aktuellen Einschätzungen bis zu zwölf Monate, um ihre Systeme anzupassen. Voraussetzung für eine breite Umsetzung ist zudem ein schnellerer Ausbau moderner Smart-Meter-Infrastruktur.

Unternehmen aus der Energie- und Mobilitätsbranche bereiten bereits erste marktfähige Anwendungen vor, die ab 2026 verfügbar sein sollen.


Quelle: Pressemitteilung

 
 
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